ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GESELLSCHAFT PV PLAST SPOL. S R.O.
(nachfolgend als „Gesellschaft“ genannt)I. Allgemeine Bestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend als „Bedingungen“) bilden einen unteilbaren Bestandteil des zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Vertragsverhältnisses. Sämtliche Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Nichteinhaltung dieses Erfordernisses kann die Vertragsungültigkeit zur Folge haben. Abweichende, im Vertrag verankerte Vereinbarungen haben Vorrang vor dem Wortlaut dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich nach dem Handelsgesetzbuch, falls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders festgelegt wird.
- Falls die Vertragsparteien sich während der Verhandlungen über die Vertragsschließung gegenseitig Informationen zur Verfügung stellen, die als vertraulich angesehen werden, darf die Vertragspartei, der diese Informationen gewährt wurden, diese nicht Drittpersonen verraten, oder diese in Widerspruch zu deren Zweck für ihren Bedarf nutzen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es zur Vertragsschließung gekommen ist oder nicht. Die Vertragspartei, welche diese Pflicht verletzt, ist verpflichtet, den der anderen Vertragspartei entstandenen Schaden zu ersetzen.
II. Lieferbedingungen
- 1. Der Käufer ist verpflichtet, seine Bestellungen bei der Gesellschaft per E-Mail (im Falle einer elektronischen Bestellung) zu machen, bzw. diese an die Postadresse der Gesellschaft zu senden. Eine Bestellung muss folgende Angaben enthalten:
- bei natürlichen Personen: Vor- und Zuname oder Bezeichnung der Handelsfirma des Käufers,
- bei natürlichen Personen: Wohnort, bzw. Unternehmensort, falls dieser sich vom Wohnort unterscheidet, bei juristischen Personen Sitz des Käufers,
- Liefer- und Rechnungsadresse, falls diese sich von den oben angeführten Adressen unterscheiden,
- Identifikationsnummer der Firma (ID) und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) des Käufers,
- Bankverbindung und Kontonummer des Käufers,
- Warensorte und -menge,
- Warenbezeichnung entsprechend den Positionen im Katalog der Gesellschaft,
- Name und Unterschrift des Käufers, bzw. des statutarischen Organs, oder des ermächtigten, bzw. für den gewöhnlichen Handelsverkehr berechtigten Mitarbeiters des Käufers,
- Auszug aus dem Handelsregister, bzw. eine Kopie des Gewerbeberechtigung, Bescheinigung über die Registrierung des MWSt-Zahlers in der Anlage der Bestellung, falls diese Dokumente nicht bereits früher der Gesellschaft vorgelegt wurden.
Die Gesellschaft ist berechtigt, eine Bestellung, die die vorgeschriebenen Angaben nicht enthält, abzulehnen oder dem Besteller behufs Ergänzung zurückzuschicken, und diesem dazu eine angemessene Frist zu gewähren. Ein vergeblicher Ablauf dieser gesetzten Frist hat zur Folge, dass die Bestellung als nie zugestellt angesehen wird.
- Die Bestellung ist ein Vorschlag eines Kaufvertrages. Durch die von der Gesellschaft in Einklang mit der Bestellung getätigte Warenanlieferung wird der Kaufvertrag in vollem Umfang geschlossen. Wenn die Gesellschaft zwecks Bestellungen ein Formular vorgeschrieben hat, was in schriftlicher, elektronischer oder einer anderen Gestalt erfolgen kann, tätigt der Käufer seine Bestellungen auf diesem Formular.
- Die Warenanlieferung durch die Gesellschaft erfolgt zum Zeitpunkt der Warenübergabe an den Käufer. Eine teilweise Erfüllung der Bestellung ist zulässig. Der Käufer ist nicht berechtigt, diese abzulehnen.
- Kaufgegenstand ist die von der Gesellschaft gelieferte Ware. Die Warenauswahl durch den Käufer erfolgt mit einer Bestellung, die aufgrund des Katalogs, eines Angebotes oder einer ähnlichen, von der Gesellschaft zu diesem Zweck herausgegebenen Unterlage gemacht wurde.
- Falls nicht anders vereinbart, wird die Ware nur aufgrund der Bestellung des Käufers geliefert, und zwar in einer Frist von 5 Arbeitstagen. Eine Bestellung kann in Schriftform, per Fax, bzw. mittels Internet-Datenübertragung erfolgen. Falls die Bestellung anders als in schriftlicher Form erfolgt, behält sich die Gesellschaft vor, den Auftrag nur aufgrund einer nachträglichen schriftlichen Form zu erfüllen.
- Bei Waren, deren Wert, einzeln oder gemeinsam im Rahmen einer Bestellung nicht den Betrag von 25 000 tschechischen Kronen abzüglich der MWSt erreicht, werden das Frachtgeld und die Verpackungskosten vom Käufer gedeckt. Bei einzelnen Warenlieferungen, deren Wert 25. 000 tschechische Kronen abzüglich der MWSt beträgt, kann die Deckung des Frachtgeldes und der Verpackungskosten individuell vereinbart werden. Die Warenübernahme wird dem Beschäftigten der Gesellschaft, bzw. einem beauftragten Verfrachter oder einem Mitarbeiter eines Beförderungsdienstes (PPL, General Parcel, TOPTRANS) auf dem Lieferdokument vom Käufer bestätigt. Eine solche Bestätigung muss in Einklang mit den allgemein verbindlichen Vorschriften eine ordnungsgemäße Bezeichnung des Käufers, sowie den Zu- und Nachnamen der Person enthalten, welche die Übernahme bestätigt.
- Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verfrachter nicht verpflichtet ist, den Einklang der in der Bestätigung angeführten Angaben mit denen des Auszuges aus dem Handelsregister oder aus dem Gewerbeschein zu prüfen. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung des angeführten Verfahrens sowie für die Richtigkeit der aufgeführten Angaben. Der Käufer trägt auch die volle Verantwortung dafür, dass die Ware durch eine zur Warenübergabe entsprechend der vorstehenden Bestimmungen berechtigen Person übergeben wurde. Sollte es später zu Bedenken über die Lieferung wegen einer unklaren oder ungenauen Bezeichnung auf den Lieferpapieren durch den Käufer, wird die Lieferung für ordentlich ausgeführt und vom Käufer übernommen angesehen.
- Wenn der Käufer keine andere Adresse zur Ausführung der Lieferung durch die Gesellschaft mitteilt, wird vorausgesetzt, dass als Anlieferungsort der durch den Käufer in der Bestellung aufgeführte Bestimmungsort gilt. Sind mehrere Adressen angegeben, kann die Gesellschaft die Lieferung durch Übergabe an eine beliebige Adresse von diesen angegebenen Adressen erfüllen, wenn durch die Bestellung des Käufers der Anlieferungsort nicht genau spezifiziert ist. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Anlieferungsort durch die Bestellung zwar spezifiziert ist, die Anlieferung der Ware an die angeführte Adresse jedoch unmöglich oder sehr schwierig erscheint.
- Lieferdokument entsprechend den vorstehenden Festlegungen ist in der Regel der Lieferschein. Beim Berechnen wird eine Kopie des bestätigten Lieferscheines der Rechnung (Faktura) beigelegt.
- Das Eigentumsrecht geht erst durch die vollständige Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Mit dem Zeitpunkt der Warenübernahme durch den Käufer geht auf diesen die Verantwortung für zufälliges Verderben, Beschädigung oder Verlust der Ware.
- Das Mehrweg-Verpackungsmaterial muss in brauchbarem Zustand binnen 14 Tagen und auf Kosten des Käufers der Gesellschaft zurückgeschickt werden, falls zwischen der Gesellschaft und dem Käufer nicht anders vereinbart wurde. Spezielle Warenverpackungsmittel (z. B. Kartons, Kisten, Holzverschläge usw.) können verwendet werden, wenn dies nach Ermessen der Gesellschaft unumgänglich oder wünschenswert erscheint. Bei Nutzung einer speziellen Verpackung stellt die Gesellschaft den Verpackungspreis in Höhe der eigenen Kosten in Rechnung.
III. Preis und Zahlungsbedingungen
- Der Kaufpreis wird durch die Preisliste festgelegt. Für die betreffende Ware wird der Kaufpreis jeweils auf der Rechnung vermerkt. Der Käufer hat sich mit der Preisliste bekannt zu machen.
- Der Kaufpreis ist zum durch die Rechnung festgesetzten Tag fällig. Ist dieser Tag durch die Rechnung nicht festgesetzt, entsteht die Fälligkeit mit dem 14. Tag ab Rechnungsausstellung (Datum der versteuerbaren Erfüllung).
- Falls es sich um eine erste Bestellung durch einen neuen Käufer handelt, ist, je nach der Entscheidung der Gesellschaft, der Kaufpreis entweder bei der Warenannahme, oder aufgrund einer im Voraus ausgestellten Vorausrechnung fällig. In diesem Fall kommt die Warenanlieferung erst nach Begleichung des in der Vorausrechnung angeführten Kaufpreises zustande.
- Gerät der Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises einer einzelnen Lieferung in Verzug, ist die Gesellschaft berechtigt, für jeden Verzugstag einen Verzugszins in Höhe von 0,1% des Schuldbetrages zu verlangen. In einem solchem Falle bleibt die Ware weiterhin Eigentum der Gesellschaft bis zur vollständigen Deckung der Rechnung(en). Dauert der Verzug des Käufers länger als 30 Tage, ist die Gesellschaft berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt vom Vertrag hat in Schriftform zu erfolgen. Der Rücktritt vom Vertrag ist mit dem Zeitpunkt der Zustellung dem Käufer wirksam. Für eine Zustellung wird auch der Zeitpunkt der Übernahme einer Faxmitteilung oder einer Mitteilung mittels der elektronischen Post gehalten.
- Die Vertragsparteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, sämtliche Gegenstände zurückzugeben, welche sie nach Maßgabe dieses Vertrages erlangt haben. Die Warenrückgabe anstatt einer finanziellen Deckung ist lediglich nach Aufforderung der Gesellschaft oder aufgrund einer Vereinbarung mit derselben möglich. Die Warenrückgabe erfolgt auf eigene Kosten und das Risiko des Käufers.
- Im Falle einer weiteren Bestellung seitens des Käufers, der sich gemäß Punkt 4 bereits in Verzug mit der Bezahlung des in Rechnung gestellten Kaufpreises befindet, wird die Ausführung der Bestellung bis zum Zeitpunkt der vollständigen Deckung des Kaufpreises verschoben.
IV. Beanstandungen der Warenqualität
- Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach dem Wareneingang am Bestimmungsort eine Benachrichtigung über die Warenübernahme an die Gesellschaft abzuschicken. Eine solche Benachrichtigung hat folgende Angaben zu enthalten: Firmenname, Name der empfangenden Person, Datum der Übernahme, Warenmenge, Kraftfahrzeugsnummer, Frachtbriefnummer, Handelsname des Frachtführers oder des Beförderungsdienstes.
- Weiterhin ist der Käufer verpflichtet, den Warenzustand und die Warenmenge nach dem Wareneingang am Bestimmungsort festzustellen. Mengenmängel sind innerhalb von 48 Stunden nach Wareneingang zu beanstanden. Die Mengenkontrolle der Sendung hat in Anwesenheit von Beauftragten des Frachtführers oder des Beförderungsdienstes zu erfolgen. Qualitätsmängel, die unter Einhaltung der ordentlichen fachlichen Sorgfalt bereits bei der Warenübernahme feststellbar sind, sind von Käufer bei der Gesellschaft schriftlich binnen 48 Stunden nach Wareneingang am Bestimmungsort zu beanstanden.
- Sonstige Mängel sind sofort nach deren Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang am Bestimmungsort zu beanstanden.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Beanstandung mit entsprechenden Nachweisen derart zu belegen, dass die Gesellschaft imstande ist, die Mängel an der Lieferung ordnungsgemäß im Ausland, beim Frachtführer, beim Beförderungsdienst, beim Versicherungsunternehmen bzw. bei einer anderen Person rechtzeitig geltend zu machen. Ein Nachweis über verborgene Mängel ist binnen 15 Tagen nach Bekanntgabe der Beanstandung vorzulegen. Mengenunterschiede sind jeweils durch Vorlage des Frachtbriefes, des Beanstandungsbriefes, einer Bestätigung des Fahrzeugführers, bzw. einer anderen Art der Eintragung nachzuweisen.
- Die entsprechenden Ansprüche gelten als rechtzeitig geltend gemacht zu sein, wenn die Geltendmachung der Mängel in den festgelegten Fristen der Gesellschaft zugestellt wurden. Nichteinhaltung der festgelegten Fristen oder Nichtbelegung durch erforderliche Nachweise hat einen Verlust der Rechte des Käufers aus den Erfüllungsmängeln zur Folge
V. Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Bestimmungen treten mit dem Tag deren Unterzeichnung durch eine von der Gesellschaft PV Plast spol. s r. o. berechtigten Person in Kraft.
Im Falle deren Veröffentlichung auf der Internet-Seite der Gesellschaft treten sie zum Nachfolgetag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Neu erlassene Bedingungen ersetzen die früher erlassenen Bedingungen. Die aufgrund der Bedingungen gegründeten Rechtsbeziehungen werden jeweils entsprechend den zur Zeit der Entstehung der Rechtsbeziehung geltenden Bedingungen bewertet.
Valašské Meziříčí, den 01. 02. 2011
PV Plast spol. s r.o.
Mojmír Krátkýgeschäftsführender Direktor
